Nebenberuflich selbständig machen – So wird’s gemacht!

Author: admin  //  Category: Motive, Selbst Gestalten
nebenberuflich selbständig

In Deutschland geht der Trend nicht erst seit der weltweiten Finanzkrise zum Zweit- und Drittjob. Nicht selten wird dabei neben den berühmten Mini-Jobs auch auf die Möglichkeit zurückgegriffen, sich nebenberuflich selbständig zu machen. Letzteres ist allerdings mit einigen Hürden verbunden. Für Feierabend-Freiberufler und Kleingewerbetreibende gilt es beim Start in die Selbstständigkeit einiges zu beachten.

Gründe für einen zusätzlichen freiberuflichen Nebenerwerb gibt es viele. Unter anderem gehören dazu etwa finanzielle Nöte, Selbsterfahrungs-, Status-, Trainings- oder Sicherheitserwägungen. Zudem setzen manche potentiellen Auftraggeber auch schon einmal eine Bezahlung auf Rechnung für die Vergabe bei Projekten voraus. Egal, aus welchem Grund der Schritt in die nebenberufliche Selbständigkeit getan werden soll, eine Absicherung beim und die Einwilligung durch den Arbeitgeber sind je nach Arbeitsvertrag eine der Voraussetzungen für den ungetrübten Start in die Selbständigkeit. Und auch wenn manch eine Klausel im Arbeitsvertrag die Zustimmung des Arbeitgebers bei der Existenzgründung voraussetzt, so muss der Arbeitgeber bei Einwänden doch plausible Gründe angeben. Solche können etwa eine Beeinträchtigung der Arbeitsleistung oder der mögliche Aufbau eines Konkurrenzbetriebes sein.

Ist die Hürde der Akzeptanz durch den Arbeitgeber genommen, gilt es den Gang zu den Behörden zu vollziehen. Je nachdem welcher Art, Größe und Umsatzstärke das angemeldete Gewerbe sein soll, muss ein Gewerbeschein beantragt werden. Das Gewerbe im Nebenerwerb, so die offizielle Bezeichnung auf dem Schein, ist allerdings einkommenssteuerpflichtig. Das heißt, jegliches aus dem nebenberuflichen Gewerbe bezogene Einkommen muss beim Finanzamt mit angemeldet werden. Auch eine Umsatzsteuerpflicht kann sich ergeben, wenn der Umsatz die gesetzlichen Vorgaben für die Kleinunternehmerregelung überschreitet.

Vorsicht ist zudem geboten, wenn man nebenberuflich selbständig ist und nur für einen einzigen Auftraggeber arbeitet. Dann wird das Gewerbe oft als Scheinselbstständigkeit angesehen, und es droht Ungemach durch das Finanzamt. Wer seinen Kundenstamm aber stetig erweitern und sein Gewerbe etablieren kann, schafft oft den Sprung in die Vollexistenz. Die nebenberufliche Existenzgründung ist ein hervorragender Test, um die eigene Tauglichkeit für eine Selbständigkeit zu testen.

© Melinda Nagy – Fotolia.com

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